Monopol Zündhölzer

von Stephan Bachter

Im Jahr 1930 einigte sich das Deutsche Reich mit dem schwedischen Industriellen und Zündholzfabrikanten Ivar Kreuger auf die Bildung eines Monopols für die Produktion, den Verkauf und die Preisbildung von Zündwaren (Zündhölzern). Kreuger hatte damals einen ca. 65%igen Weltmarktanteil an der Zündholzproduktion und bekam nun das alleinige Recht für die Herstellung und den Verkauf von Zündhölzern in Deutschland. Im Gegenzug erhielt das Deutsche Reich in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit einen Kredit über 500 Millionen Reichsmark bei 6 % Zins. Der Vertrag war auf 53 Jahre angelegt, also bis 1983.

Tatsächlich erlosch das Zündholzmonopol in Deutschland am 15. Januar 1983 mit der Zahlung der letzten Kreditrate in Höhe von 275.724,44 Dollar an den Kreuger-Konzern durch das Bundesfinanzministerium. Während der Vertragslaufzeit war der Preis von Zündhölzern staatlicherseits reglementiert. Auch nach Zweiten Weltkrieg durften in der Bundesrepublik Deutschland bis 1983 Zündwaren nur von der dafür gegründeten Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft vertrieben werden; das Zündwarenmonopolgesetz galt weiter. Die Markennamen für Zündhölzer waren Welthölzer und Haushaltsware. Eine Packung sollte 50 Zündhölzer enthalten.

Einzelpackung

Monopol-Zündhölzer (Einzelpackung), Stadtmuseum Unterschleißheim, ohne Inventarnummer. Seitlich befanden sich auf beiden Längsseiten der Schachtel die Reibeflächen. Die Monopolmarke war nach dem 2.Weltkrieg unter den Namen "Haushaltsware" oder "Welthölzer" (blaue Verpackung) bekannt.

Zehner-Packung

Monopol-Zündhölzer (Zehner-Packung), Stadtmuseum Unterschleißheim, ohne Inventarnummer.